verkehrsbehördliche Genehmigung von Veranstaltungen und Festumzügen


Leistungsbeschreibung


Veranstaltungen, die sich auf den Straßeverkehr auswirken oder für die öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis.

Vor Beginn der Veranstaltung bzw. des Umzugs muss der Veranstalter von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde verkehrsbehördliche Anordnungen darüber einholen, wie die Veranstaltung bzw. der Umzug zu sichern bzw. abzusperren ist und wie der Verkehr ggf. umzuleiten ist.

Ablauf der Antragsstellung online

Bitte klicken Sie auf den roten Button, um einen Antrag auf verkehrsbehördliche Genehmigung von Veranstaltungen bzw. Umzügen zu stellen.

Nach Antragsstellung werden durch die Straßenverkehrsbehörde zu beteiligende Stellen (wie insbesondere das Sachgebiet Verkehr der Polizeiinspektion, jeweils zuständige Straßenbaulastträger sowie ggf. betroffene Mitgliedsgemeinden, usw.) zu Ihrem Antrag angehört.

Voraussetzungen


Die Samtgemeinde Bersenbrück ist für Sie zuständig, wenn Sie auf dem Gebiet der Samtgemeinde Bersenbrück und ihrer Mitgliedsgemeinden (Alfhausen, Ankum, Bersenbrück, Eggermühlen, Gehrde, Kettenkamp, Rieste) Veranstaltungen oder Umzüge durchführen wollen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken.

Der Antragssteller muss erforderliche Verkehrszeichen – die für die Sicherung der Veranstaltung bzw. des Umzugs von der Straßenverkehrsbehörde in der erteilten Genehmigung angeordnet wurden – selbst beschaffen, aufstellen sowie anschließend wieder entfernen.

Bei Umzügen, Lauf-/Radveranstaltungen und Straßensperrungen ist nach aktueller Gesetzeslage eine schriftliche Haftungserklärung abzugeben. Wenn dies in Ihrem Fall erforderlich ist, erhalten Sie alle Informationen dazu innerhalb des Antragsprozesses.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • bei Vollsperrungen: ggf. Umleitungsplan
  • ggf. (ergänzender) Lageplan

Welche Gebühren fallen an?


Für die Erteilung straßenverkehrsbehördlicher Genehmigungen fallen Gebühren an, die sich insbesondere nach dem Umfang der erforderlichen Sicherungen der Veranstaltung bzw. des Umzugs bemessen. Eine entsprechende Gebührenrechnung wird Bestandteil der ggf. erteilten verkehrsbehörtlichen Genehmigung.

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Antrag auf verkehrsbehördliche Genehmigung ist mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung bzw. des Umzugs zu stellen. Größere Veranstaltungen, die sich bspw. auf überörtliche Verkehre auswirken, kann eine erheblich längere Vorlaufzeit (mindestens zwei Monate) erforderlich werden.

Kontakt

  • Fachdienst IV-31

Kontaktpersonen


  • Herr Matthias Netz