Wohnungsgeberbestätigung


Leistungsbeschreibung


Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung einer meldepflichtigen Person mitzuwirken.

Dazu muss der Wohnungsgeber eine Wohnungsgeberbestätigung über Personen, die in seine Wohnung eingezogen sind, innerhalb von zwei Wochen nach Einzug gegenüber der Meldebehörde abgeben.

Der Wohnungsgeber kann zudem freiwilllig Daten über den Auszug von Personen aus seiner Wohnung mitteilen, damit der Meldebehörde der Auszug dieser Personen bekannt wird.

Wer ist Wohnungsgeber?

Wohnungsgeber ist, wer einer anderen Person eine Wohnung (einzelner Raum oder mehrere Räume) tatsächlich willentlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt:

  • In der Regel ist das der Wohnungseigentümer.
  • Wohnungsgeber bei Untermietverhältnissen ist der Hauptmieter, der Räumlichkeiten einer gemieteten Wohnung einer weiteren Person zum selbständigen Gebrauch überlässt.
  • Wer eine eigene Wohnung bezieht, also selbst Eigentümerin oder Eigentümer ist, erklärt dies in einfacher Form. 

 

Ablauf der Online-Wohnungsgeberbestätigung

Bitte klicken Sie auf den roten Button, um eine Wohnungsgeberbestätigung zu erfassen.

In folgender Reihenfolge sind die Daten der Wohnungsgeberbestätigung on Ihnen zu erfassen:

  • Anschrift der Wohnung, in die einen Person bzw. Personen zu dem oben genannten Zeitpunkt ein-/ausgezogen sind
  • Ihre Daten als Wohnungsgeber (sowie ggf. zum abweichenden Eigentümer)
  • Daten zu der Person bzw. den Personen die ein-/ausgezogen sind

Am Ende des Prozesses können Sie eine Sendebestätigung als PDF-Datei downloaden. In dieser Sendebestätigung ist auf der letzten Seite eine Vorgangsnummer eingefügt.
Diese Vorgangsnummer ist das sog. Zuordnungsmerkmal, dass Sie als Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person mitteilen müssen (damit die meldepflichtige Person dieses Zuordnungsmerkmal bei seiner Anmeldung angeben kann).

Welche Gebühren fallen an?


Die Abgabe von Wohnungsgeberbestätigungen sind kostenfrei.

Kontakt

  • Fachdienst IV-33

Kontaktpersonen


  • Frau Jule Kröger
  • Frau Renate Schuckmann
  • Frau Kerstin Stoffergoes