Einfache Melderegisterauskunft


Leistungsbeschreibung


Innerhalb einer einfachen Melderegisterauskunft kann beantragt werden, Auskunft zu einer Person zu erhalten bzw. abgleichen zu lassen, die in der Samtgemeinde Bersenbrück wohnhaft ist oder war.

Folgende Daten sind in der einfachen Melderegisterauskunft enthalten:

  • Familienname
  • Vor- und Rufnamen
  • derzeitig bei der Samtgemeine Bersenbrück bekannte Anschrift

Sollte die Person verstorben sein, wird Ihnen dies mitgeteilt.

Ablauf der Bestellung der Melderegisterauskunft

Bitte klicken Sie auf den roten Button, um jeweils den Bestellprozess zu beginnen.

Wenn Sie ein Bürgerkonto registriert haben und bei der Bestellung angemeldet sind, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn Ihr Antrag in Bearbeitung genommen wurde.

Sollten ggf. Rückfragen zu Ihrem Online-Antrag entstehen, werden Sie ebenfalls per E-Mail darüber benachrichtigt. 

Wichtiger Hinweis

Erteilte Melderegisterauskünfte, die Sie hier über das OpenR@thaus-Portal beantragen, werden Ihnen nach Bearbeitung ausschließlich schriftlich per Post zugeschickt.

Voraussetzungen


Die Samtgemeinde Bersenbrück ist für Sie zuständig, wenn die Person, zu der Sie eine Auskunft beantragen, innerhalb der Samtgemeinde Bersenbrück und ihrer Mitgliedsgemeinden (Alfhausen, Ankum, Bersenbrück, Eggermühlen, Gehrde, Kettenkamp, Rieste) gemeldet ist oder gemeldet war.

Folgende Voraussetzungen sind bei der Beantragung zu erfüllen:

  • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zu der Person verfügen müssen: Sie müssen den Vor- und Familiennamen angeben sowie darüber hinaus mindestens zwei der fünf nachfolgend genannten Daten: Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, Ort.

  • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder wenn doch, dass eine entsprechende Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt. Die diesbezügliche Einwilligung ist bei Antragsstellung als Datei hochzuladen.

Ob Ihnen eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt wird, liegt im pflichtgemäßem Ermessen der Meldebehörde. Eine Melderegisterauskunft wird insbesondere dann nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist.

Welche Gebühren fallen an?


Einfache Melderegisterauskünfte können kostenpflichtig zu folgenden Gebührensätzen beantragt werden:

  • zu privaten Zwecken 9,00 €
  • zu gewerblichen Zwecken 12,00 €

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig,

  • wenn Ihnen keine Auskunft erteilt werden kann (Negativauskunft)Insbesondere dann, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Ihnen gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt
  • oder wenn der Inhalt der erteilten Auskunft nicht von den in Ihrem Antrag angegebenen Daten abweicht (Bestätigung der Angaben, die Ihnen bereits vorliegen).

Bezahlmethode

Sie können die Gebühren am Ende des Prozesses mit Ihrer bevorzugten Online-Bezahlmethode bezahlen (Kreditkarte, PayPal, giropay oder paydirekt).

Kontakt

  • Fachdienst IV-33

Kontaktpersonen


  • Frau Jule Kröger
  • Frau Kerstin Stoffergoes
  • Frau Renate Schuckmann