Anmeldung zur Ferienbetreuung


Leistungsbeschreibung


Der Samtgemeinde Bersenbrück ist es wichtig, dass Sie Familie und Beruf gut vereinbaren können. Damit Sie während der Ferienzeiten unbelastet Ihrem Beruf nachgehen können, bietet die Samtgemeinde Bersenbrück in den Schulferien den „Ferientreff für Kids“ an.

Unter dem Motto „Spiel, Spaß und Spannung“ stehen sportliche Aktivitäten, Kreativangebote, Ausflüge, jahreszeitliches Basteln, Kochen und Backen sowie viele andere Aktionen auf dem Programm.

Das Angebot richtet sich in erster Linie an die Kinder aus den Grundschulen und an die Vorschulkinder. Nach Rücksprache können auch ältere Kinder aufgenommen werden, jedoch ist das Angebot für Kinder unter drei Jahren nicht geeignet. Kinder mit erhöhtem Förderbedarf können nur nach vorheriger Absprache teilnehmen.

Die Betreuung erfolgt durch pädagogisch qualifizierte Kräfte. Die Kinder sind über die Samtgemeinde Bersenbrück unfallversichert.

 

Buchung der Ferienbetreuungsangebote

Bitte klicken Sie auf den roten Button, um zum Portal „ferien.sgbsb.de“ zu gelangen, auf dem Sie Ferienbetreuungsangebote buchen können.

Bevor Sie dort Ferienbetreuungsangebote buchen können, müssen Sie ihr Kind auf dem Ferienportal mit einem Benutzerkonto registrieren. Eine Buchung von Betreuungsangeboten wird nur dann wirksam, wenn Sie Ihre Bankverbindung angeben und dadurch ein entsprechendes Lastschriftmandat zum Einzug der Betreuungsgebühren erteilen.

Sollten Sie mehrere Kinder für Ferienbetreuungsangebote registrieren wollen, müssen Sie für jedes Kind jeweils eine eigene Registrierung vornehmen.

 

Hinweise zur Anmeldung

Die Anmeldung ist verbindlich und muss aus organisatorischen Gründen bis zum jeweils angegebenen Anmeldeschluss vorliegen. Erfolgen Abmeldungen nach dem jeweils angegebenen An-/Abmeldeschluss, muss der Elternbeitrag entrichtet werden, auch wenn die Betreuung nicht mehr in Anspruch genommen wird (Ausnahme bei Krankheit des Kindes mit Attest).

Aufgrund gruppendynamischer Prozesse ist die Ferienbetreuung zu den angegebenen Terminen grundsätzlich jeweils nur komplett buchbar.

Die Ferienbetreuung kann nur stattfinden, wenn mindestens sieben Kinder angemeldet sind. Sollte die Ferienbetreuung wegen zu geringer Teilnehmerzahl von der Samtgemeinde Bersenbrück abgesagt werden, erhalten die Eltern der angemeldeten Kinder 14 Tage vor Betreuungsbeginn eine Information. Eine Anmeldebestätigung erfolgt daher nicht.

 

Ermäßigungen bei den Betreuungsgebühren:

  1. Geschwisterkind: 25% auf die angegebenen Gebühren.
  2. Geschwisterkind: 50% auf die angegebenen Gebühren.

Ermäßigungen werden ggf. noch nicht direkt im Portal angezeigt, sondern nachträglich durch das Familienservicebüro berechnet und entsprechend eingezogen.

 

Beantragung des Erlasses der Betreuungsgebühren

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Erlass des Kostenbeitrages für Ferienbetreuungsangebote beantragt werden, sofern dieser Vordruck und entsprechende Nachweise dies schriftlich beim Familienservicebüro eingereicht wird.

Kontakt

  • Fachdienst V.51

Kontaktpersonen


  • Frau Determann
  • Frau Schnäker